AGB

1.Allgemeines

Allen Leistungen des Ingenieurbüro Robert Braun liegen diese Vertragsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Sie gelten sowohl für Folgeaufträge als auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen.

Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne der Vertragsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Auftraggeber im Sinne der Vertragsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2.Auftragserteilung

a) Die Aufträge sind für das Ingenieurbüro Robert Braun erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art bedürfen der Schriftform.

b) Bestellt der Auftraggeber die Leistungen des Ingenieurbüro Robert Braun auf elektronischem Wege, so wird das Ingenieurbüro Robert Braun den Zugang der Bestellung schriftlich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

c) Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen per Mail zugesandt.

2.Auftragserteilung

a) Die Aufträge sind für das Ingenieurbüro Robert Braun erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Nebenabreden jedweder Art bedürfen der Schriftform.

b) Bestellt der Auftraggeber die Leistungen des Ingenieurbüro Robert Braun auf elektronischem Wege, so wird das Ingenieurbüro Robert Braun den Zugang der Bestellung schriftlich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

c) Sofern der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext gespeichert und dem Auftraggeber auf Verlangen per Mail zugesandt.

 

3.Leistungen

a) Das Ingenieurbüro Robert Braun erbringt seine Leistungen neutral, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme anerkannten Regeln und Vorschriften.

b) Soweit es zur sachgemäßen Erledigung der Leistungen notwendig ist, wird der Auftraggeber bei Beteiligten und dritten Personen Auskünfte einholen und Erhebungen durchführen und das Ingenieurbüro Robert Braun darüber informieren.

c) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen wird bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt. Teilleistungen sind möglich. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen bzw. Erweiterungen des Auftragsumfangs, so sind diese vorab schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.

 

4.Pflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber hat dem Ingenieurbüro Robert Braun alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Auskünfte gewissenhaft, vollständig, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

b) Der Auftraggeber hat von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein können, aufmerksam zu machen.

c) Die Ausführung des Auftrages ohne die Erfüllung der beiden vorgenannten Punkte geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit das Ingenieurbüro Robert Braun nicht ein Mitverschulden trifft.

 

5.Geheimhaltung

a) Das Ingenieurbüro Robert Braun beachtet die Einhaltung der Schweigepflicht und trifft Vorsorge dafür, dass weder Gutachten noch sonstige Tatsachen und Unterlagen, die bei der Ausführung der Dienstleistung bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden.

b) Das Ingenieurbüro Robert Braun kann von den schriftlichen Unterlagen, die dem Ingenieurbüro Robert Braun zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Ablichtungen für die Unterlagen machen.

c) An den erbrachten Dienstleistungen behält sich das Ingenieurbüro Robert Braun die Urheberrechte ausdrücklich vor.

d) Bei Auftragserteilung wird der Umfang der Leistungen des Ingenieurbüro Robert Braun schriftlich festgelegt. Der Auftraggeber darf das im Rahmen des im Rahmen des Auftrages erstellte Gutachten bzw. die vom Ingenieurbüro Robert Braun erbrachten Leistungen mit allen damit zusammenhängenden Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es bei Auftragserteilung vereinbart wurde.

 

6.Zahlungsbedingungen

a) Nach Auftragsdurchführung bzw. nach Vorlage der Rechnung ist das Auftragsentgelt zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.

b) Für die Berechnung der Leistungen des Ingenieurbüro Robert Braun wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der abschließenden Durchführung des Auftrages gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben.

c) Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

d) Eine Aufrechnung oder eine Zurückhaltung mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten und rechtskräftig festgestellt.

e) Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung in Zahlungsverzug, so stehen dem Ingenieurbüro Robert Braun Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu.

f) Sollten dem Ingenieurbüro Robert Braun Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist das Ingenieurbüro Robert Braun berechtigt, vor Auftragserteilung Barzahlung zu verlangen. Auch kann das Ingenieurbüro Robert Braun in derartigen Fällen nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt 15% der Vergütung, vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse beim Auftraggeber.

g) Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können vom Ingenieurbüro Robert Braun erstellt werden. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung von Teilrechnungen trotz Nachfristsetzung in Verzug, so hat das Ingenieurbüro Robert Braun das Recht, die weitere Ausführung des Auftrags zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt Nichterfüllung zu verlangen.

 

7.Fristen

a) Die Auftragsfristen des Ingenieurbüro Robert Braun sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

b) Hinsichtlich der Frist der Leistungserbringung kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzugs des Ingenieurbüro Robert Braun oder von der vom Ingenieurbüro Robert Braun vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt Erfüllung verlangen.

 

8.Kündigung

a) Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen, außer im Vertrag sind anderweitige Bestimmungen getroffen.

b) Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber liegt insbesondere dann vor, wenn das Ingenieurbüro Robert Braun auch nach vorheriger vergeblicher Abmahnung durch den Auftraggeber gegen seine Sachverständigenpflicht verstößt.

c) Aus wichtigem Grund ist das Ingenieurbüro Robert Braun zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn seitens des Auftraggebers versucht wird, in unzulässiger Weise das Gutachten/Ergebnis des Ingenieurbüro Robert Braun zu verfälschen, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät.

d) Bei Kündigung des Vertrags aus wichtigem durch einen vom Ingenieurbüro Robert Braun zu vertretendem Grund kann das Ingenieurbüro Robert Braun eine Vergütung für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Teilleistung nur insoweit verlangen, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar ist.

e) In den anderen Fällen behält das Ingenieurbüro Robert Braun den Vergütungsanspruch wie bei Ausführung der vertragsgemäß anfallenden Leistung. Die Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen 25% für die vom Ingenieurbüro Robert Braun noch nicht erbrachte Leistung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren vertraglichen Arbeitsanfall oder höhere ersparte Aufwendungen nach.

 

9.Gewährleistung

a) Soweit das Ingenieurbüro Robert Braun Dienstleistungen erbringt, sind die Parteien sich darüber einig, dass das Ingenieurbüro Robert Braun keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich Dienstleistungen schuldet und es alleine im Entscheidungs- und Risikobereich des Auftraggebers liegt, anhand der erbrachten Dienstleistungen sich daraus ergebende notwendige Entscheidungen zu treffen.

b) Ansonsten kann das Ingenieurbüro Robert Braun bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistung zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl durch das Ingenieurbüro Robert Braun durch Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Neuerstellung (Nachlieferung). Falls und erst wenn die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft abgelehnt wird, nicht fristgemäß vorgenommen wird oder fehlgeschlagen ist, hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.

c) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Sofern das Ingenieurbüro Robert Braun die einem Mangel zugrunde liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

d) Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

e) Ein Anspruch auf Schadenersatz bleibt bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften unberührt.

f) Sämtliche Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang – in der Regel mit Übergabe – geltend gemacht werden.

 

10.Haftung

a) Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet das Ingenieurbüro Robert Braun nur wenn das Ingenieurbüro Robert Braun diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt hat. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Ersatzpflicht durch das Ingenieurbüro Robert Braun auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

b) Die Haftung für mittelbare Folgeschäden einschließlich vertragstypischer Folgeschäden ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist Haftung des Ingenieurbüro Robert Braun auf folgende Versicherungssummen begrenzt:

für Sachschäden€    300.000,-
für Personenschäden€ 3.000.000,-

c) Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die das Ingenieurbüro Robert Braun aufkommen muss, unverzüglich dem Ingenieurbüro Robert Braun schriftlich anzuzeigen.

d) Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistungen nach § 9 bleiben unberührt.

e) Schadenersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungszeit nach § 634a BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren ab Eingang der Leistung beim Auftraggeber.

 

11.Schlussbestimmungen

a) Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Erfüllungsort der Sitz des Ingenieurbüro Robert Braun.

b) Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des Ingenieurbüro Robert Braun, soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

c) Im Übrigen gilt bei sämtlichen Ansprüchen des Ingenieurbüro Robert Braun gegen den Auftraggeber, soweit dieser Nichtkaufmann ist, dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

d) Für die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ist allein der Vertrag verbindlich. Auf das Vertragsverhältnis findet Deutsches Recht Anwendung.

e) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird infolgedessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftraggeber und das Ingenieurbüro Robert Braun verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck der Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.

 

München im Februar 2014